Ball der Mariechen Session 2012

AAK Organisationsleiterin BDM   Nicole Hess   Trierer Str. 737   52078 Aachen

Info´s zum Ball der Mariechen 2012

  • Anmeldungen zum Ball der Mariechen werden zur nächsten Mitgliederversammlung am 12.10. oder bis spätestens zum 06.11.2011 an o.g.  Adresse erbeten . Später eingehende Anmeldungen nehmen nicht mehr an der Auslosung teil und werden beim Ball der Mariechen automatisch vor die erste Startnummer gesetzt !!!

  • Die Auslosung der Startfolge findet in der Mitgliederversammlung im Dezember 2011 statt.
     

  • Alle Mariechen / Tanzpaare der am Wettbewerb beteiligten, bzw. angemeldeten Vereine nehmen an der Auslosung teil.
     

  • Musik für Mariechen, Tanzpaare und Showgruppen erfolgt über Tonträger (CD) oder über die Kapelle der Öcher Börjerwehr.
     

  • Alle Mariechen / Tanzpaare werden gesondert gewertet.
     

  • Es erfolgt eine verdeckte Wertung anhand eines Bewertungsbogens.
     

  • Einsprüche gegen das Urteil der unparteiischen Jury sind nicht möglich.
     

  • Teilnahmeberechtigt sind nur Mariechen, die am Tag 16 Jahre alt sind (bei Paaren muss das Mädchen min. 15 Jahre und der Junge min. 16 Jahre alt sein).
     

  • Die Teilnehmer müssen Mitglied des Vereines sein und die gesamte Session (11.11.- Aschermittwoch) auch für diesen tanzen.
     

  • Wer am Ball der Kinder- und Jugendmariechen der K.G. Löstigen Elsässer teilnimmt, ist in derselben Session vom großen BDM ausgeschlossen.
     

  • Nach 3-maligem hintereinander folgendem Gewinn des BDM´s darf das Mariechen oder Tanzpaar in den darauf folgenden Jahren (4.Jahr, 5. Jahr, etc....) nur noch außer Konkurrenz an dieser Veranstaltung teilnehmen.
     

  • Teilnehmer, die als Solo/Paar sowie in einer Gruppe mitwirken, müssen zeitliche Engpässe bezüglich der Auftrittszeiten einplanen und berücksichtigen.
     

  • Die Gesellschaften der Teilnehmer müssen einen Pauschalvertrag mit der GEMA bzgl. der Tanzauftritte abgeschlossen haben und dem AAK angeschlossen sein.
     

  • Nachträgliches Bekanntwerden von falschen Angaben führt zur Aberkennung von Wettbewerbsergebnissen und zum Ausschluss der Teilnahme mindestens für die nächsten zwei Jahre.


     

Mit einer Anmeldung werden die vorstehenden Teilnahmebedingungen angenommen.

 

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