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AAK Musikbeauftragter
Georg Cosler Jakobstrasse 222 52064 Aachen
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Anfragen zur Teilnahme / Anmeldung zum Rosenmontagszug
für Musikkapellen werden bis spätestens Ostern im
Vorjahr an o.g. Adresse erbeten.
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Später eingehende Anfragen können nur für den
übernächsten Rosenmontagszug berücksichtigt werden.
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Die
Zugaufstellung wird durch den Zugleiter erstellt und
wird ihnen, im Falle einer Teilnahme, in der letzten
Woche, mit weiteren “Letzten Informationen“ zugestellt.
Durch langjährige Erfahrung
seitens des AAK´s sind folgende Punkte Voraussetzung, bzw.
einzuhalten bei einer Teilnahme:
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An
fünf Standorten während des Rosenmontagszuges wird ihre
Teilnahme, Anzahl der Musiker und Spielfreudigkeit
durch AAK-Beobachter notiert.
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Paraden von Majoretten sind während des Zuges zu
unterlassen
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Der
Alkoholgenuss ist auf das Mindestmaß zu beschränken
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Lassen sie sich am Zugweg von den Zuschauern nicht
einengen, legen sie Wert auf genügend Abstand innerhalb
ihrer Gruppe
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Schützen sie ihre Instrumente gegen Wurfmaterial,
seitens des AAK´s besteht kein Versicherungsschutz
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Eine Platzänderung ist ohne Genehmigung des Zugleiters
oder dessen Stellvertreters nicht gestattet, sie würden
sich von der Honorarzahlung ausschliessen
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Die
GEMA – Spiellisten sind Bestandteil der Rechnung,
ansonsten erfolgt keine Honorarauszahlung
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Es
werden seitens des AAK´s nur ordnungsgemäß ausgestellte
Rechnungen akzeptiert ( Anschrift, Steuernummer,
Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Art und Umfang der
Leistung, Zeitpunkt der erbrachten Leistung,
Mehrwertsteuersatz, Betrag der Mehrwertsteuer )
Bei Vertragsabschluss werden
die vorstehenden Teilnahmebedingungen anerkannt!
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