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Informationen zur Teilnahme am Rosenmontagszug in
Bad Aachen
 für Musikkapellen

AAK Musikbeauftragter     Georg Cosler            Jakobstrasse 222    52064 Aachen

 

  • Anfragen zur Teilnahme / Anmeldung zum Rosenmontagszug für Musikkapellen werden bis spätestens Ostern im Vorjahr an o.g. Adresse erbeten.
     

  • Später eingehende Anfragen können nur für den übernächsten Rosenmontagszug berücksichtigt werden.
     

  • Die Zugaufstellung wird durch den Zugleiter erstellt und wird ihnen, im Falle einer Teilnahme, in der letzten Woche, mit weiteren “Letzten Informationen“ zugestellt.

 

Durch langjährige Erfahrung seitens des AAK´s sind folgende Punkte Voraussetzung, bzw. einzuhalten bei einer Teilnahme:

 

  • An fünf Standorten während des Rosenmontagszuges wird ihre Teilnahme, Anzahl  der Musiker und Spielfreudigkeit durch AAK-Beobachter notiert.
     

  • Paraden von Majoretten sind während des Zuges zu unterlassen
     

  • Der Alkoholgenuss ist auf das Mindestmaß zu beschränken
     

  • Lassen sie sich am Zugweg von den Zuschauern nicht einengen, legen sie Wert auf genügend Abstand innerhalb ihrer Gruppe
     

  • Schützen sie ihre Instrumente gegen Wurfmaterial, seitens des AAK´s besteht kein Versicherungsschutz
     

  • Eine Platzänderung ist ohne Genehmigung des Zugleiters oder dessen Stellvertreters nicht gestattet, sie würden sich von der Honorarzahlung ausschliessen
     

  • Die GEMA – Spiellisten sind Bestandteil der Rechnung, ansonsten erfolgt keine Honorarauszahlung
     

  • Es werden seitens des AAK´s nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen akzeptiert ( Anschrift, Steuernummer, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt der erbrachten Leistung, Mehrwertsteuersatz, Betrag der Mehrwertsteuer )

Bei Vertragsabschluss werden die vorstehenden Teilnahmebedingungen anerkannt!

 

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